Die Akzeptanz der MBA Abschlüsse hat in Deutschland ein neues Hoch erlangt.
Laut der Job Trend Studie von 2009 stellen schon 92% der befragten Unternehmen Mitarbeiter mit einem BWL Master Abschluss ein. Bis spätestens 2010 sollen alle Länder, die an dem sogenannten „Bologna – Prozess“ mitwirken, über ein System vergleichbarer Hochschulabschlüsse verfügen.
Wer sich nach dem Erwerb des Bachelors wissenschaftlich weiter qualifizieren möchte, kann seine Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Master-Studiengang vertiefen. Dazu ist in der Regel ein Studium von zwei bis vier Semestern erforderlich.
MBA Absolventinnen verfügen über die fachlichen Kompetenzen, die in Positionen mit Leitungs- und Personalverantwortung verlangt werden.
Der Erwerb dieses Abschlusses eröffnet Tätigkeitsfelder, die eine wissenschaftliche Ausbildung voraussetzen. Außerdem sind mit dem Master Abschluss die Bedingungen erfüllt, um eine wissenschaftliche Laufbahn an Hochschulen oder in Forschungseinrichtungen einzuschlagen oder eine Promotion aufzunehmen.
Nach dem Bachelor mit einem konsekutiven Masterstudiengang qualifizieren …
Wenn ein Masterstudium inhaltlich und fachlich auf einen Bachelorstudiengang aufbaut, spricht man von einem konsekutiven Masterstudiengang. So bieten viele Hochschulen verschiedene konsekutive Studiengänge an, in denen die Abschnitte „Bachelor“ und „Master“ speziell aufeinander abgestimmt sind.
… oder einen weiterbildenden Masterstudiengang wählen …
In dem gestuften System gibt es aber auch die Möglichkeit, den Master in einem anderen Fach – also nicht konsekutiv – zu erwerben. Diese Studiengänge bauen inhaltlich somit nicht auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang auf.
Sogenannte weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen.
… oder nach langjähriger Berufstätigkeit ein BWL Fernstudium aufnehmen.
Ein Masterstudium kann auch noch nach langjähriger Berufstätigkeit aufgenommen werden. Daraus ergeben sich vielfältige Aufstiegs- und Berufschancen. Das Stufensystem passt sich so flexibel dem individuellen Bildungsbedarf an.
Zugangsvoraussetzungen für den MBA Studiengang
Ein Bachelor-Abschluss eröffnet meist den Zugang zu mehreren Masterstudiengängen; Absolventinnen von Bachelorstudiengängen haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Masterstudiengang. Die Hochschulen können selbst festlegen, welche Zugangsvoraussetzungen sie von den Bewerberinnen für die Aufnahme verlangen.
Zulassungsvoraussetzungen bei der AKAD
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Uni, FH, TH, PH, BA etc.). Im Erststudium müssen mindestens 210 Credits (ECTS) erworben worden sein. (Bei Wahl einer Vertiefungsrichtung reichen 180 ECTS aus.)
- Einschlägige Berufserfahrung.
- Fortgeschrittene englische Sprachkenntnisse.
- Ein- bis zweiseitiger „Letter of Motivation“.
- Mathematische und statistische Methodenkenntnisse (bei Erststudium der Informatik, Mathematik, Medizin, Ingenieur- und Naturwissenschaften vorauszusetzen). Bei Bedarf bietet die WHL ein Wirtschaftsmathematisches Propädeutikum an.
Zulassungsvoraussetzungen bei der Euro FH
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um zum Master Studiengang zugelassen zu werden:
1. Akademische Voraussetzung
- Du verfügst über ein abgeschlossenes grundständiges Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule.
- Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anrechnung deiner Vorkenntnisse in Verbindung mit deiner einschlägigen Berufserfahrung im Umfang von bis zu 60 Credits auf Grundlage einer individuellen Prüfung nach der Anrechnungsordnung. Dadurch kann sich deine Studiendauer auf bis zu 16 Monate reduzieren.
2. Praktische Voraussetzung
- Du verfügst über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung i. d. R. nach dem Erststudium.
3. Eignungsfeststellung und Fremdsprachenkenntnis Englisch
- Für die Eignungsfeststellung ist ein GMAT (Graduate Management Admission Test) mit mindestens 500 Punkten nachzuweisen.
- Den Nachweis deiner Fremdsprachenkenntnisse in Englisch erbringst du beispielsweise über einen TOEFL-Test mit mind. 550 Punkten bzw. einen Computer-Test mit mind. 213 Punkten oder einen internetbasierten Test mit mind. 79 Punkten.
- Alternativ können die Eignungsfeststellung und der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in Englisch durch ein Telefon-Interview erbracht werden. Dieses wird von der Euro-FH organisiert und im Stil eines Bewerbungsgesprächs in englischer Sprache geführt.
4. Pflichtnachweise – für deine Immatrikulation werden folgende Unterlagen benötigt:
- Beglaubigtes Zeugnis über zuvor erreichten Hochschulabschluss
- Berufsbezogener Lebenslauf
- Bewerbungsschreiben
- Beglaubigter Nachweis der beruflichen Erfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse)
- Zwei Empfehlungsschreiben von Vorgesetzten, Professoren oder anderen aussagefähigen Persönlichkeiten
Zulassungsvoraussetzungen bei der Allfinanz
Zum MBA Studium wird zugelassen, wer
- ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Diplom-, Magister-, Bachelor-, Masterabschluss oder mit einem Staatsexamen abgeschlossen hat oder eine gleichwertige Qualifikation nachweist
- die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erworben hat, über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Berufserfahrung verfügt und durch Eingangstests nachweist, dass er oder sie über die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Weiterbildungsstudium verfügt.
Der Test findet in der Regel am letzten Sonnabend im Februar und August in Hamburg statt. Interessenten, die die Bedingungen nach (1) oder (2) nicht erfüllen, können möglicherweise nach erfolgreichem Eingangstest über ein Probestudium doch den Zugang zu dem Master Programm erlangen. Über die näheren Modalitäten informiert dich die Geschäftsstelle in Hamburg.
Zulassungsvoraussetzungen bei der Deutschen Universität für Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang General Management (MBA) sind:
Möglichkeit 1
1. Ein erster Hochschulabschluss mit mindestens 210 ECTS,
2. in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und
3. ausreichende englische Sprachkenntnisse.
Möglichkeit 2
Zugang für Personen ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
(1) Personen, die über keinen ersten Hochschulabschluss verfügen, können dann zugelassen werden, wenn sie neben der Hochschulzugangsberechtigung über eine studienfachnahe berufliche Qualifikation in theoretischer und praktischer Hinsicht verfügen. Das Vorliegen der Anforderungen wird im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt.
(2) Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden ist ein Antrag zu stellen. Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kompetenzprofil zur Darstellung beruflich, im Rahmen von Weiterbildungen und informell erworbener Kompetenzen sowie beruflicher Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche inklusive entsprechender Nachweise und Zeugnisse
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Über den Antrag entscheidet der Zulassungsausschuss.
(3) Die Eignungsprüfung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- chriftliche, eine Woche vor dem Prüfungsgespräch einzureichende Ausarbeitung einer selbst erlebten Führungssituation anhand von Leitfragen
- schriftliche, eine Woche vor dem Prüfungsgespräch einzureichende Ausarbeitung einer studiengangspezifischen fachlichen Aufgabenstellung
- mündliches, ca. einstündiges, nach fachlichen und überfachlichen Kriterien strukturiertes Prüfungsgespräch auf Basis der eingereichten schriftlichen Ausarbeitungen
(4) Bei Bestehen der Eignungsprüfung wird eine vorläufige Zulassung ausgesprochen, die an das Bestehen des Kurses „Wissenschaftliches Arbeiten“ gekoppelt ist. Der Kurs „Wissenschaftliches Arbeiten“ ist zu Beginn des Studiums zu absolvieren und soll sicherstellen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema aus einem Fachgebiet des Studiengangs eigenständig auf Basis wissenschaftlicher Methoden zu verfassen.
(5) Weitere Auflagen in Form von zusätzlich zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von maximal 15 ECTS, die insbesondere auf den Ausgleich mangelnder Kompetenzen abzielen, können im Rahmen der Zulassung ausgesprochen werden.
(6) Sind alle Auflagen erfüllt, wird die vorläufige Zulassung in eine reguläre Zulassung überführt. Sind sie nicht erfüllt, endet die vorläufige Zulassung zum Fristende.
Möglichkeit 3
Zugang für Personen mit einem ersten Hochschulabschluss im Umfang von weniger als 210 ECTS
(1) Personen, die auch nach erfolgreicher Absolvierung eines weiterbildenden Studiengangs über keine Gesamtstudienleistung von 300 Leistungspunkten (ECTS) verfügen, kann der Mastergrad verliehen werden, wenn diese außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten nachweisen können. Das Vorliegen dieser Qualifikationen wird im Rahmen der Zulassung überprüft. Neben oder anstelle dieses Kompetenznachweises können auch zusätzliche Studien-, bzw. Prüfungsleistungen im notwendigen Umfang festgelegt werden.
(2) Über das Vorliegen der Qualifikationen und die Festlegung weiterer zu erbringender Studienleistungen entscheidet der Zulassungsausschuss, über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt – sie erfolgen aber ohne Gewähr.
Weitere betriebswirtschaftliche Fernstudien Abschlüsse
Ein weiterer akademischer Abschluss, der durch ein BWL Fernstudium erworben werden kann ist z.B. der BWL Bachelor.
Im Jahre 2010 wurde in Deutschland der so beliebte Dipolm Kaufmann durch den MBA Studiengang ersetzt.




